Neugeborenen Hörscreening
Das Neugeborenen Hörscreening ist eine freiwillige Untersuchung und wird seit 2009 als eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und steht so jedem Neugeborenen zu.
Wann sollte es stattfinden?
Meistens erfolgt die Messung zeitnah nach der Geburt noch im Krankenhaus. Sollte es dort nicht geklappt haben, die medizinische Einrichtung nicht über ein entsprechende Equipment verfügen oder die Geburt ausserhalb einer solchen Einrichtung zum Beispiel zu Hause erfolgt sein, stehen wir in unserer Praxis mit zwei Messverfahren zur Verfügung.
Wir arbeiten dabei mit dem Hörscreening Zentrum NRW in der Uniklinik Köln – Pädaudiologie eng zusammen. Die ermittelten Daten werden direkt dorthin weitergeleitet. Ebenfalls erhalten Sie einen entsprechenden Vermerk im gelben Untersuchungs-Heft Ihres Säuglings.
Die Messung
Das Messverfahren erfolgt in zwei Schritten:
Zunächst werden die otoakustischen Emissionen- kurz OAE- abgeleitet. Dem Säugling wird ein Sondenton angeboten und als positive Antwort erhalten wir vom gesunden Ohr einen Ton zurück und können auf ein funktionsfähiges Mittelohr und funktionsfähige Hörschnecke (Cochlea) schliessen.
Bei der nächsten Messung – der automatisierten Hirnstammaudiometrie- kurz ABR (auditory brainstem response) wird dem Säugling auch ein Sondenton vorgeben, jedoch wird das Ergebnis über drei am Kopf verteilte Elektroden abgeleitet- bei einem positiven Ergebnis dieser Messung wissen wir dann, dass sowohl Mittelohr und Hörschnecke als auch der Hörnerv und der untere Anteil der Hörbahn funktionfähig sind.
Diese Messungen sind für den Säugling völlig ungefährlich und schmerzfrei- am besten wird das Kind vorher gefüttert- wenn es schläft, erhalten wir die besten Ergebnisse.
Das Ergebnis
Ein negatives Ergebnis bedeutet jetzt aber nicht, dass bei dem Säugling eine Hörstörung vorliegen muss. Erkrankungen des Mittelohres, wie z. B. ein Paukenerguss oder Fruchtwasser im Gehörgang können zu einem auffälligen, also falsch negativem Ergebnis führen. Es erfolgt dann eine entsprechende Behandlung und Kontrolluntersuchung. Sollte es hierbei wieder zu einer fehlenden Ton-Antwort in den OAE und ABR kommen, so wird die nächste Stufe des Screenings eingeleitet- diese erfolgt dann meistens in Krankenhäusern mit einer entsprechenden Einrichtung- Pädaudiologie.
Ebenso schliesst ein positives Ergebnis im Hörscreening nicht aus, dass es bei dem Kind später in der Entwicklung zu einer Hörstörung kommen kann z. B. durch einen Infekt bedingt. Wir empfehlen allen Eltern, die Entwicklung des Hörvermögens ihrer Kinder aufmerksam zu verfolgen.
Die Entwicklung des Hörvermögens hat besonderen Einfluss auf die gesamte Entwicklung des Kindes- so kann es bei unerkannten und nicht frühzeitig behandelten Hörstörungen zu Sprachentwicklungsstörungen, geistigen, sozialen und auch emotionalen Entwicklungsstörungen kommen.
Anatomy of the Human Ear von Chittka L, Brockmann. Lizenz: Creative Commons-Lizenz
Namensnennung 2.5 US-amerikanisch (nicht portiert)